Dichlorvos als Biozid nicht mehr zugelassen
Auf Beschluss der EU-Kommission werden die beiden insektiziden Wirkstoffe (Produktart 18) Dichlorvos und Naled nicht in den Anhang I/IA der Biozid-Produkte Richtlinie 98/8/EG aufgenommen und sind damit ab dem 1.11.2012 nicht mehr verkehrsfähig.
Die Beschlüsse 2012/254/EU (Dichlorvos PT18) und 2012/257/EU (Naled PT 18) wurden am 15. Mai 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bzgl. Dichlorvos hält die Kommission fest:
„Aufgrund der Risikobewertung kann davon ausgegangen werden, dass als Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden verwendete Biozid-Produkte, die Dichlorvos enthalten, die Anforderungen gemäß Artikel 5 der Richtlinie 98/8/EG nicht erfüllen. Die bei der Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit und der Umweltverträglichkeitsprüfung bewerteten Szenarien ließen ein potenzielles und unannehmbares Risiko erkennen. Deshalb ist es nicht angebracht, Dichlorvos zur Verwendung in der Produktart 18 in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG aufzunehmen“.
(Beschluss der EU-Kommission vom 15.5.2012)
- Links:
- Veröffentlichung der Kommission zu Dichlorvos
- eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do
- Liste der nicht in den Anhang I/IA aufgenommenen Biozide
- ec.europa.eu/environment/biocides/non_inclusions.htm
- Liste der in den Anhang I/IA aufgenommenen Biozide
- ec.europa.eu/environment/biocides/annexi_and_ia.htm
